WIR BIETEN ...

• Alle Führerscheinklassen

• Mach bei uns den Führerschein mit 17

• ASF (Probezeit)

Jeder, der zum ersten mal einen Führerschein macht, erhält diesen für 2 Jahre „auf Probe“.
Bei bestimmten Auffälligkeiten muss der Führerscheininhaber zur „Nachschulung“
Wir bieten regelmäßig diese Aufbauseminare für auffällig gewordene Fahranfänger (ASF) an (Termine auf Anfrage)

• ASP (Punkteabbau)

Unsere  Aufbauseminare für punktauffällige Kraftfahrer, die sogenannten Punktabbaukurse führen wir regelmäßig zentral durch (Termine auf Anfrage).

Ihr PunktestandAuswirkungen des Kurses
bis 8 Punkte Abzug 4 Punkte
9 - 13 Punkte Abzug 2 Punkte
14 - 17 Punkte kein Punkteabzug, aber Sie haben die Auflagen des LRA erfüllt um die Fahrerlaubnis zu behalten
ab 18 Punkte keine Auswirkung, Führerscheinentzug außer: wenn eine Grenze übersprungen wurde, ohne von einer Behörde benachrichtigt zu werden

 

Was darf ich wann?

MindestalterWas darf ichWas ist eingeschlossen
Mofa 25 15 Mofa max 25 km/h -
Klasse M 16 Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und bis 45 km/h -
Klasse A1 16 Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW, für 16- und 17-Jährige beschränkt auf 80 km/h M
Klasse A 18 Krafträder auch mit Beiwagen über 50 cm³ oder über 45 km/h. Zwei Jahre Leistungsbeschränkt auf 25 kW und bis 0,16kW/kg Direkteinstieg ab 25 Jahre A1, M
Klasse B 17/18 Kraftwagen bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) L, M, S
Klasse BE 18 Züge aus B Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G (sofern Zug nicht unter B fällt) -
Klasse C 18 Kraftwagen über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) C1
Klasse CE oder Klasse DE 18 Lastzüge und Sattelzüge sofern D1bzw D vorhanden BE, C1E, T, sowie D1E
KLasse D 21 Omnibusse über 8 Sitzplätze außer Fahrersitz D1
Klasse De sowie C1E 21 Züge aus D Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G D, BE, D1E, sofern C1 vorhanden
Klasse L 16 Land und Forstfahrzeuge bis 32 km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h -
Klasse S 16 Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils bis 45km/h -