Die Fahrschule Stöcker GmbH

Ihr Partner für die
Aus- und Weiterbildung in den Bereichen

Güterkraftverkehr & Personenverkehr

Programmübersicht Güterkraft- & Personenverkehr

Unser Aus- und Weiterbildungsangebot

Alle Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E/D/DE ab dem 10.09.2008 und alle Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/ CE ab dem 10.09.2009 benötigen einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Dieser tritt an die Stelle des „95er Eintrags“.

Zur Erlangung dieses Nachweises ist eine Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorgesehen. Diese umfasst 140 Zeitstunden und endet mit einer Prüfung vor der IHK. Nach Bestehen der Prüfung sind dann zum Erhalt des FQN 35 Stunden Weiterbildung (Module) im 5-Jahreszeitraum erforderlich.

Die Weiterbildungen führen wir für Sie in unseren Räumen oder in Ihren abgenommenen Schulungsräumen durch.

Das Führen von Gabelstaplern (Flurförderzeuge) bedarf einer Ausbildung. Diese Ausbildung unterliegt den Vorgaben der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Sie besteht aus einer theoretischen und praktischen Ausbildung mit anschließender Prüfung.

Auf Wunsch bilden wir Sie in Ihrem Hause an Ihren Fahrzeugen aus. Auch die Einweisungen in andere FFz sowie die jährlich notwendige Schulung nach UVV führen wir gerne in Ihrem Hause durch.

Ladekrane und Baumaschinen unterliegen auch den Vorgaben der DGUV. Ob eine Ausbildung oder eine Einweisung erforderlich ist, hängt von den Anforderungen der Hersteller ab. Wir empfehlen auch hier eine gezielte Ausbildung.

Wir kommen auf Wunsch zu Ihnen und bilden Sie an Ihren Maschinen aus. Auch die jährliche Unterweisung nach UVV führen wir gerne in Ihrem Hause durch.

Schulungen nach VO (EU) 165 / 2014

Einweisungen auf die verschiedenen Fahrtenschreiber sind unerlässlich. Wir schulen Ihre Fahrer auf die jeweiligen Fahrtenschreiber, um Fehler und Sanktionen in der Zukunft zu vermeiden. Eine regelmäßige (jährliche) Unterweisung ist nach VO(EU) 165/2014 Artikel 33 notwendig.

Diese führen wir entweder in unseren Schulungsräumen oder auch bei Ihnen direkt vor Ort durch.

Kraftfahrer, die mit gefährlichen Gütern unterwegs sind, benötigen hierzu eine Schulung nach ADR.

Folgende Schulungen bieten wir Ihnen an:

ADR Basiskurs

Hier werden alle Fahrer, die erstmalig Gefahrgut in Versandstücken oder Schüttgüter transportieren, geschult. Am Ende der Schulung wird eine Prüfung abgelegt. Nach dem Bestehen der Prüfung erhalten Sie den Schulungsnachweis. Dieser ist 5 Jahre gültig.

Auffrischungsschulung

Spätestens mit Ablauf der 5 Jahre muss ein Auffrischungskurs absolviert werden, denn die Gültigkeit endet mit Ablauf des angegebenen Datums. Bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit kann eine Auffrischungsschulung besucht werden. Diese neue Gültigkeit beginnt erst nach Ablauf des Schulungsnachweises.

ADR Tank

Für Flüssigkeiten und Gase bestimmter Art und Menge wird eine weitere Schulung notwendig. Auch diese endet mit einer Prüfung. Dieser Schulungsnachweis hat ebenfalls eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Ihrer Fahrer (und Fahrerinnen) wer-den von uns einen Tag lang begleitet und trainiert. Dabei geht es insgesamt um das Verhalten im Straßenverkehr und hier vor allem um einen vorausschauenden Fahrstil. Dieser ist erfahrungsgemäß der Schlüssel zu einer ressourcen- und umweltschonenden Fahrweise. Sie sparen Kraftstoff und damit erhebliche Kosten, Ihre Fahrer und Fahrerinnen fahren entspannter und kommen trotzdem überall pünktlich an.

Hier werden Ihre Mitarbeitenden auf ihren eigenen (oder unseren) Fahrzeugen zum Beispiel im Umgang mit Wechselbrücken trainiert. Auch gezielte Rangiertrainings oder den Umgang mit Sattel- oder Gliederzügen bieten wir gerne an.

Die Maßnahmen sind über die Agentur für Arbeit förderfähig.

TQ1 bedeutet:

Teilqualifizierungsmaßnahme im Güterkraftverkehr
Hier werden Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die weitergebildet oder umgeschult werden sollen, qualifizert.

Wenden Sie sich an uns oder direkt an die Agentur für Arbeit.

Die Maßnahme dauert ein halbes Jahr und umfasst:

  • Führerschein C / CE
  • ADR Fahrerschulung
  • Gabelstaplerschein
  • Beschl. Grundqualifikation
  • Abschlussprüfung
  • Betriebspraktikum
  • Ladungssicherung

Auch wenn Sie Mitarbeiter aus anderen Berufssparten einstellen möchten, ist eine Förderung als TQ1 Maßnahme möglich.

TQ1 bedeutet:

Teilqualifizierungsmaßnahme im Personenverkehr
Hier werden Mitarbeiter Ihres Unternehmens, die weitergebildet oder umgeschult werden sollen, qualifiziert.
Wenden Sie sich an uns oder direkt an die Agentur für Arbeit.

Die Maßnahme dauert ein halbes Jahr und umfasst:

  • Führerschein D / DE
  • Beschl. Grundqualifikation
  • Abschlussprüfung
  • Betriebspraktikum
  • Ladungssicherung

Auch wenn Sie Mitarbeiter aus anderen Berufssparten einstellen möchten, ist eine Förderung als TQ3 Maßnahme möglich.

Die Schulungen finden in unseren Räumlichkeiten oder in Ihren (abgenommenen) Räumen statt. Auch praktische Übungen auf Ihren (oder unseren) Fahrzeugen bieten wir gerne an. Bei Firmenschulungen passen wir die Inhalte Ihren Bedarfen an.

Ladungssicherung ist eines der wichtigsten Themen im Unternehmen. Es geht um die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden und um die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Alle am Transport Beteiligten sind sich ihrer Verantwortung bewusst und arbeiten Hand in Hand zusammen. Von der Unternehmensleitung über Disposition und Lager bis zum fahrenden Personal sind alle gefragt.

Wir vermitteln Ihnen die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung. Das betrifft Fahrzeuge aller Kategorien. Gerne kommen wir zu Ihnen und unterbreiten Ihnen ein auf Ihre Belange zugeschnittenes Angebot.

Die Schulung kann in Ihrem Unternehmen und an Ihren Fahrzeugen stattfinden.

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